Grundpflege (Körperpflege) als Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI
Die Grundpflege umfasst alle Tätigkeiten der täglichen Körperhygiene. Je nach Bedarf werden unsere Kunden auf Wunsch auch mehrmals täglich versorgt oder in der eigenständigen Durchführung helfend unterstützt, z.B.:
- Umfassende Körperpflege, Kämmen, Rasieren, Mund- und Zahnpflege
- Hilfestellung beim An- und Auskleiden
- Fachgerechte Lagerung bettlägeriger Patienten
- Hauswirtschaftliche Versorgung, wie Frühstück zubereiten etc.
- Kleine und große Pflege (mit oder ohne Bettverlassen)
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondenkost bei implantierter Magensonde
- Darm- und Blasenentleerung
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Einkauf
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Pflegeberatung §37,3
- Erstbesuch
- Rechner
- Verhinderungspflege
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
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Medizinische Versorgung (Krankenpflege) als Leistungen der Krankenkasse SGB V, § 37.2
Unser Pflegepersonal erbringt anhand der ärztlichen Vorgaben eine kompetente und fachgerechte medizinische Versorgung. Diese Leistungen werden vom Hausarzt verordnet, wie z.B.:
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Vermeidung und Verkürzung von Krankenhausaufenthalten
- Injektionen und Infusionsüberwachung
- Verabreichung von Medikamenten, Augentropfen
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kontrolle des Blutdrucks und des Blutzuckerspiegels
- Stomaversorgung
- Katheterisierung einschließlich Spülung etc.
- Einläufe
- Versorgung von Decubitalgeschwüren (Liegegeschwür)
- Spezialisierte, ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV)
- Portversorgung
- parenterale Ernährung
- Schmerztherapie
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